Einzelbeitrag
Die Mitgliederversammlung hat am 07. Mai die Novelle des Familienbeitrags beschlossen. Ab dem 01. Januar 2027 ersetzt deshalb ein gestaffeltes Rabattsystem die bisherige Berechnung. Familien bleiben dadurch weiterhin deutlich entlastet, zugleich wird die Berechnung transparenter und einfacher nachvollziehbar.
Einzelbeitrag
Familienbeitrag ab 3 berechtigten Personen
Eine Familie wird in Abhängigkeit ihrer Personenzahl in die Rabattstufen A, B oder C eingruppiert. Der prozentuale Nachlass wird auf sämtliche Abteilungsbeiträge der berücksichtigten Familienmitglieder angewendet.
Bei der Darstellung können geringe Rundungsdifferenzen entstehen.
Zahlungsweise Der Beitragseinzug erfolgt halbjährlich zum 15. Januar und 15. Juli.
| Abteilung | 0-12 Jahre | 13-18 Jahre | ab 19 Jahre |
|---|---|---|---|
| Badminton | 1,25 €7,50 € | 1,25 €7,50 € | 1,67 €10,00 € |
| Basketball 2 | 5,00 €30,00 € | 7,50 €45,00 € | 7,50 €45,00 € |
| Faustball | 1,25 €7,50 € | 1,25 €7,50 € | 5,58 €33,50 € |
| Fußball 3 | 6,67 €40,00 € | 9,83 €59,00 € | 13,00 €78,00 € |
| Handball | 7,17 €43,00 € | 7,17 €43,00 € | 10,92 €65,50 € |
| Karate | 6,25 €37,50 € | 9,17 €55,00 € | 11,67 €70,00 € |
| Kegeln 4 | 5,00 €30,00 € | 5,00 €30,00 € | 12,00 €72,00 € |
| Cross Skating 5 | 1,67 €10,00 € | 3,33 €20,00 € | 4,58 €27,50 € |
| Leichtathletik | 3,33 €20,00 € | 3,75 €22,50 € | 4,17 €25,00 € |
| Taekwondo | 16,00 €96,00 € | 16,00 €96,00 € | 25,00 €150,00 € |
| Tischtennis | 4,67 €28,00 € | 4,67 €28,00 € | 5,00 €30,00 € |
| Turnen / Trampolin | 6,67 €40,00 € | 6,67 €40,00 € | 8,33 €50,00 € |
| Volleyball | 1,67 €10,00 € | 1,67 €10,00 € | 1,67 €10,00 € |
Auf Antrag beim jeweiligen Abteilungsvorstand kann eine Fördermitgliedschaft (passive Mitgliedschaft) für eine Abteilung begründet werden. Im Falle der Zustimmung reduziert sich der monatliche Abteilungsbeitrag.
Für die Abteilungen Badminton, Basketball, Faustball, Handball, Karate, Cross Skating, Leichtathletik, Taekwondo, Tischtennis, Turnen/Trampolin und Volleyball jeweils 0,83 € pro Monat, für die Abteilung Fußball 1,00 € pro Monat und für die Abteilung Kegeln 4,17 € pro Monat.
Sportvereine ermöglichen vielen Menschen die Teilnahme am Sport und am sozialen Leben. Gerade für Familien mit Kindern können Beiträge schnell zu einer finanziellen Belastung werden. Ziel des Familienbeitrags ist es, diese Belastung erträglich zu halten und zugleich die finanziellen Belange des Vereinslebens im Blick zu behalten. Unsere Beitragsordnung schreibt dazu in ihrer Präambel:
Auszug aus der Präambel der BeitragsordnungDie Beiträge des Sportvereins DJK Grün-Weiß Nottuln 1919 e.V. sind nach sozialen Gesichtspunkten aufgestellt. Ziel ist es, eine nachhaltige Finanzierung des Sportbetriebs sicherzustellen, die Teilnahme am Sportbetrieb möglichst vielen Personen zu ermöglichen und die finanzielle Belastung für Familien sozialverträglich zu gestalten.
Grundsätzlich können alle Familien im Sinne des § 5 Abs. 1-3 unserer Beitragsordnung die Aufnahme in den Familienbeitrag beantragen. Hier ist geregelt:
Auszug aus § 5 Abs. 1-3 der BeitragsordnungEine Familie kann auf Antrag in den Familienbeitrag eingruppiert werden. Der Antrag ist in Schriftform an den geschäftsführenden Vorstand gemäß § 11 der Satzung zu richten.
Die Umstellung auf den Familienbeitrag erfolgt zu Beginn der dem Antrag nachfolgenden Abrechnungsperiode.
Als Familie im Sinne dieser Ordnung gilt die tatsächliche Lebensgemeinschaft von drei oder mehr Personen in einem gemeinsamen Haushalt, die unter derselben Anschrift gemeldet sind und jeweils Vereinsmitglieder sein müssen. Voraussetzung ist außerdem, dass mindestens eine Person als Kind im Sinne dieser Ordnung gilt. Passive Abteilungsmitgliedschaften werden bei der Ermittlung der Personenzahl nicht berücksichtigt.
§ 5 Abs. 4 unserer Beitragsordnung regelt, wann ein Kind beim Familienbeitrag berücksichtigt werden kann:
Auszug aus § 5 Abs. 4 der BeitragsordnungAls Kinder im Sinne dieser Ordnung gelten Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus können Personen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres auf Antrag weiterhin als Kind berücksichtigt werden, sofern sie sich in einer Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung befinden oder einen Freiwilligendienst (FSJ/BFD) leisten.
Der entsprechende Nachweis ist kalenderjährlich unaufgefordert vorzulegen. Wird der Nachweis nicht erbracht, entfällt die Berücksichtigung als Kind ab der nächsten Abrechnungsperiode.
Liegen die Voraussetzungen für den Familienbeitrag nicht mehr vor oder werden erforderliche Nachweise nicht erbracht, werden die Beiträge ab der nächsten Abrechnungsperiode als Einzelmitgliedschaften berechnet.
Auszug aus § 5 Abs. 5 der BeitragsordnungEntfallen die Voraussetzungen für die Eingruppierung als Familie, endet diese zum Ablauf der laufenden Abrechnungsperiode. über Ausnahmen zur Zuordnung als Familie sowie der Höhe der Nachlässe entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
Die Rabattstufe richtet sich nach der Zahl der berechtigten Familienmitglieder. Der Nachlass wird auf die Abteilungsbeiträge angewendet.
Auszug aus § 5 der BeitragsordnungDer Grundbeitrag für eine Familie beträgt insg. 8,50 € im Monat. Für Abteilungsbeiträge gelten die folgenden Rabattierungsstufen:
Rabattstufe A: 25 % bei 3 Personen. Rabattstufe B: 35 % bei 4 Personen. Rabattstufe C: 50 % ab 5 Personen.
Eine Familie wird in Abhängigkeit ihrer Personenzahl in die Rabattstufen A, B oder C eingruppiert. Der prozentuale Nachlass wird auf sämtliche Abteilungsbeiträge der berücksichtigten Familienmitglieder angewendet.
Prüfe bitte zuerst, ob alle Familienmitglieder bereits Vereinsmitglieder sind. Informationen rund um die Mitgliedschaft und den Online-Mitgliedsantrag findest Du unter Mitglied werden. Danach richtest Du den Antrag auf Eingruppierung in den Familienbeitrag in Schriftform an den geschäftsführenden Vorstand (vgl. § 5 Abs. 1 der Beitragsordnung).
Am einfachsten schickst Du uns dazu eine E-Mail an die Geschäftsstelle. Nenne darin bitte:
Alternativ kannst Du unser Kontaktformular nutzen. Selbstverständlich kannst Du uns auch einen Brief schreiben oder uns auf anderem schriftlichen Weg kontaktieren. Die Kontaktdaten findest Du auf der Seite der Geschäftsstelle.
Die Fälligkeit der Beiträge regelt unsere Vereinssatzung.
Auszug aus § 2 der BeitragsordnungDer gesamte Mitgliedsbeitrag ist gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung kalenderhalbjährlich im Voraus fällig (Abrechnungsperiode).
Eine passive Mitgliedschaft ist eine Fördermitgliedschaft für eine Abteilung. Damit kannst Du eine Abteilung weiterhin finanziell unterstützen, auch wenn Du vorübergehend oder dauerhaft keinen aktiven Sport betreibst.
Auszug aus § 4 der BeitragsordnungAuf Antrag beim jeweiligen Abteilungsvorstand kann eine Fördermitgliedschaft (passive Mitgliedschaft) für eine Abteilung begründet werden. Im Falle der Zustimmung reduziert sich der monatliche Abteilungsbeitrag.
Für die Abteilungen Badminton, Basketball, Faustball, Handball, Karate, Cross Skating, Leichtathletik, Taekwondo, Tischtennis, Turnen/Trampolin und Volleyball jeweils 0,83 € pro Monat. Für die Abteilung Fußball 1,00 € pro Monat. Für die Abteilung Kegeln 4,17 € pro Monat.
Bei allen Fragen rund um den Familienbeitrag, die Berechnung, den Antrag oder die Voraussetzungen hilft Dir die Geschäftsstelle gerne weiter.
E-Mail an die Geschäftsstelle senden
Alternativ kannst Du unser Kontaktformular nutzen. Weitere Kontaktmöglichkeiten findest Du auch auf der Seite der Geschäftsstelle.
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