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GRÜN-WEISS

Familienbeitrag

Beitragsordnung ab 2027

Der neue Familienbeitrag

Die Mitgliederversammlung hat am 07. Mai die Novelle des Familienbeitrags beschlossen. Ab dem 01. Januar 2027 ersetzt deshalb ein gestaffeltes Rabattsystem die bisherige Berechnung. Familien bleiben dadurch weiterhin deutlich entlastet, zugleich wird die Berechnung transparenter und einfacher nachvollziehbar.

Einzelbeitrag

Zusammensetzung
Grundbeitrag 3,75 € pro Monat pro Mitglied
+
Summe Abteilungsbeiträge nach Sportart und Alter, siehe untenstehende Tabelle

Familienbeitrag ab 3 berechtigten Personen

Zusammensetzung
Grundbeitrag 8,50 € pro Monat pro Familie
+
Summe Abteilungsbeiträge nach Sportart und Alter, siehe untenstehende Tabelle, abzgl. Familienrabatt
Familienrabatte
A: 25 % bei 3 Personen
B: 35 % bei 4 Personen
C: 50 % ab 5 Personen

Eine Familie wird in Abhängigkeit ihrer Personenzahl in die Rabattstufen A, B oder C eingruppiert. Der prozentuale Nachlass wird auf sämtliche Abteilungsbeiträge der berücksichtigten Familienmitglieder angewendet.

Berechtigte Personen ›
Abteilungsbeiträge pro Monat

Zahlungsweise Der Beitragseinzug erfolgt halbjährlich zum 15. Januar und 15. Juli.

Abteilung 0-12 Jahre 13-18 Jahre ab 19 Jahre
Badminton 1,25 €7,50 € 1,25 €7,50 € 1,67 €10,00 €
Basketball 2 5,00 €30,00 € 7,50 €45,00 € 7,50 €45,00 €
Faustball 1,25 €7,50 € 1,25 €7,50 € 5,58 €33,50 €
Fußball 3 6,67 €40,00 € 9,83 €59,00 € 13,00 €78,00 €
Handball 7,17 €43,00 € 7,17 €43,00 € 10,92 €65,50 €
Karate 6,25 €37,50 € 9,17 €55,00 € 11,67 €70,00 €
Kegeln 4 5,00 €30,00 € 5,00 €30,00 € 12,00 €72,00 €
Cross Skating 5 1,67 €10,00 € 3,33 €20,00 € 4,58 €27,50 €
Leichtathletik 3,33 €20,00 € 3,75 €22,50 € 4,17 €25,00 €
Taekwondo 16,00 €96,00 € 16,00 €96,00 € 25,00 €150,00 €
Tischtennis 4,67 €28,00 € 4,67 €28,00 € 5,00 €30,00 €
Turnen / Trampolin 6,67 €40,00 € 6,67 €40,00 € 8,33 €50,00 €
Volleyball 1,67 €10,00 € 1,67 €10,00 € 1,67 €10,00 €
Beitragshinweise
  1. Befreit von Zahlungen des Grundbeitrages sind Ehrenmitglieder und Schiedsrichter.
  2. Basketball: Spieler ab 19 Jahre ohne Spielbetrieb zahlen 2,50 € pro Monat.
  3. Fußball: Spieler der U13, U15, U17 und U19 zahlen in den jeweils 1. Mannschaften der Altersklassen einen Zusatzbeitrag von 10,00 € pro Monat.
  4. Kegeln: Es wird kein Grundbeitrag erhoben.
  5. Cross Skating: inklusive Mitgliedsausweis des Westdeutschen Skiverbandes.
Hinweise zum Passivbeitrag

Auf Antrag beim jeweiligen Abteilungsvorstand kann eine Fördermitgliedschaft (passive Mitgliedschaft) für eine Abteilung begründet werden. Im Falle der Zustimmung reduziert sich der monatliche Abteilungsbeitrag.

Für die Abteilungen Badminton, Basketball, Faustball, Handball, Karate, Cross Skating, Leichtathletik, Taekwondo, Tischtennis, Turnen/Trampolin und Volleyball jeweils 0,83 € pro Monat, für die Abteilung Fußball 1,00 € pro Monat und für die Abteilung Kegeln 4,17 € pro Monat.

F.A.Q.

Häufige Fragen

01 | Warum gibt es einen Familienbeitrag?

Sportvereine ermöglichen vielen Menschen die Teilnahme am Sport und am sozialen Leben. Gerade für Familien mit Kindern können Beiträge schnell zu einer finanziellen Belastung werden. Ziel des Familienbeitrags ist es, diese Belastung erträglich zu halten und zugleich die finanziellen Belange des Vereinslebens im Blick zu behalten. Unsere Beitragsordnung schreibt dazu in ihrer Präambel:

Auszug aus der Präambel der Beitragsordnung

Die Beiträge des Sportvereins DJK Grün-Weiß Nottuln 1919 e.V. sind nach sozialen Gesichtspunkten aufgestellt. Ziel ist es, eine nachhaltige Finanzierung des Sportbetriebs sicherzustellen, die Teilnahme am Sportbetrieb möglichst vielen Personen zu ermöglichen und die finanzielle Belastung für Familien sozialverträglich zu gestalten.

02 | Kann ich für meine Familie den Familienbeitrag beantragen?

Grundsätzlich können alle Familien im Sinne des § 5 Abs. 1-3 unserer Beitragsordnung die Aufnahme in den Familienbeitrag beantragen. Hier ist geregelt:

Auszug aus § 5 Abs. 1-3 der Beitragsordnung

Eine Familie kann auf Antrag in den Familienbeitrag eingruppiert werden. Der Antrag ist in Schriftform an den geschäftsführenden Vorstand gemäß § 11 der Satzung zu richten.

Die Umstellung auf den Familienbeitrag erfolgt zu Beginn der dem Antrag nachfolgenden Abrechnungsperiode.

Als Familie im Sinne dieser Ordnung gilt die tatsächliche Lebensgemeinschaft von drei oder mehr Personen in einem gemeinsamen Haushalt, die unter derselben Anschrift gemeldet sind und jeweils Vereinsmitglieder sein müssen. Voraussetzung ist außerdem, dass mindestens eine Person als Kind im Sinne dieser Ordnung gilt. Passive Abteilungsmitgliedschaften werden bei der Ermittlung der Personenzahl nicht berücksichtigt.

  • Mindestens drei Personen.
  • Mindestens ein Kind im Sinne der Beitragsordnung (siehe Frage 03).
  • Ein gemeinsamer Haushalt unter derselben Meldeanschrift.
  • Alle Personen sind Vereinsmitglieder.
  • Passive Abteilungsmitgliedschaften werden bei der Ermittlung der Personenzahl nicht berücksichtigt.
03 | Wie lange zählt mein Kind für den Familienbeitrag mit?

§ 5 Abs. 4 unserer Beitragsordnung regelt, wann ein Kind beim Familienbeitrag berücksichtigt werden kann:

Auszug aus § 5 Abs. 4 der Beitragsordnung

Als Kinder im Sinne dieser Ordnung gelten Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus können Personen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres auf Antrag weiterhin als Kind berücksichtigt werden, sofern sie sich in einer Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung befinden oder einen Freiwilligendienst (FSJ/BFD) leisten.

Der entsprechende Nachweis ist kalenderjährlich unaufgefordert vorzulegen. Wird der Nachweis nicht erbracht, entfällt die Berücksichtigung als Kind ab der nächsten Abrechnungsperiode.

unter 19 zählt als Kind zum Familienbeitrag
19 bis 28 Nachweis über Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung oder FSJ/BFD erforderlich; kalenderjährlich unaufgefordert vorzulegen.
ab 29 zählt nicht als Kind zum Familienbeitrag
04 | Wann endet mein Familienbeitrag?

Liegen die Voraussetzungen für den Familienbeitrag nicht mehr vor oder werden erforderliche Nachweise nicht erbracht, werden die Beiträge ab der nächsten Abrechnungsperiode als Einzelmitgliedschaften berechnet.

Auszug aus § 5 Abs. 5 der Beitragsordnung

Entfallen die Voraussetzungen für die Eingruppierung als Familie, endet diese zum Ablauf der laufenden Abrechnungsperiode. über Ausnahmen zur Zuordnung als Familie sowie der Höhe der Nachlässe entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

05 | Wie wird der Beitrag für meine Familie berechnet?

Die Rabattstufe richtet sich nach der Zahl der berechtigten Familienmitglieder. Der Nachlass wird auf die Abteilungsbeiträge angewendet.

Auszug aus § 5 der Beitragsordnung

Der Grundbeitrag für eine Familie beträgt insg. 8,50 € im Monat. Für Abteilungsbeiträge gelten die folgenden Rabattierungsstufen:

Rabattstufe A: 25 % bei 3 Personen. Rabattstufe B: 35 % bei 4 Personen. Rabattstufe C: 50 % ab 5 Personen.

Eine Familie wird in Abhängigkeit ihrer Personenzahl in die Rabattstufen A, B oder C eingruppiert. Der prozentuale Nachlass wird auf sämtliche Abteilungsbeiträge der berücksichtigten Familienmitglieder angewendet.

A: 25 % bei 3 Personen
B: 35 % bei 4 Personen
C: 50 % ab 5 Personen
Beispiel: Familie mit 2 Kindern
1. Grundbeitrag
Grundbeitrag pro Familie 8,50 €
2. Summe Abteilungsbeiträge vor Rabatt
Kind 1, 14 Jahre, Fußball 9,83 €
Kind 2, 8 Jahre, Handball 7,17 €
Elternteil A, Leichtathletik 4,17 €
Elternteil B, Cross Skating 4,58 €
Summe Abteilungsbeiträge 25,75 €
3. Familienrabatt auf Abteilungsbeiträge
Rabattstufe B bei 4 Personen: 35 % -9,01 €
Rabattierte Abteilungsbeiträge 16,74 €
Monatsbeitrag: 8,50 € Grundbeitrag + 16,74 € rabattierte Abteilungsbeiträge 25,24 €
06 | Wie beantrage ich die Eingruppierung in den Familienbeitrag?

Prüfe bitte zuerst, ob alle Familienmitglieder bereits Vereinsmitglieder sind. Informationen rund um die Mitgliedschaft und den Online-Mitgliedsantrag findest Du unter Mitglied werden. Danach richtest Du den Antrag auf Eingruppierung in den Familienbeitrag in Schriftform an den geschäftsführenden Vorstand (vgl. § 5 Abs. 1 der Beitragsordnung).

Am einfachsten schickst Du uns dazu eine E-Mail an die Geschäftsstelle. Nenne darin bitte:

  • die Familienmitglieder,
  • die Geburtsdaten,
  • die jeweiligen Abteilungszugehörigkeiten.

Antrag per E-Mail senden

Alternativ kannst Du unser Kontaktformular nutzen. Selbstverständlich kannst Du uns auch einen Brief schreiben oder uns auf anderem schriftlichen Weg kontaktieren. Die Kontaktdaten findest Du auf der Seite der Geschäftsstelle.

07 | Wann werden die Beiträge fällig?

Die Fälligkeit der Beiträge regelt unsere Vereinssatzung.

Auszug aus § 2 der Beitragsordnung

Der gesamte Mitgliedsbeitrag ist gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung kalenderhalbjährlich im Voraus fällig (Abrechnungsperiode).

08 | Was bedeutet passive Mitgliedschaft?

Eine passive Mitgliedschaft ist eine Fördermitgliedschaft für eine Abteilung. Damit kannst Du eine Abteilung weiterhin finanziell unterstützen, auch wenn Du vorübergehend oder dauerhaft keinen aktiven Sport betreibst.

Auszug aus § 4 der Beitragsordnung

Auf Antrag beim jeweiligen Abteilungsvorstand kann eine Fördermitgliedschaft (passive Mitgliedschaft) für eine Abteilung begründet werden. Im Falle der Zustimmung reduziert sich der monatliche Abteilungsbeitrag.

Für die Abteilungen Badminton, Basketball, Faustball, Handball, Karate, Cross Skating, Leichtathletik, Taekwondo, Tischtennis, Turnen/Trampolin und Volleyball jeweils 0,83 € pro Monat. Für die Abteilung Fußball 1,00 € pro Monat. Für die Abteilung Kegeln 4,17 € pro Monat.

09 | Ich habe weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Bei allen Fragen rund um den Familienbeitrag, die Berechnung, den Antrag oder die Voraussetzungen hilft Dir die Geschäftsstelle gerne weiter.

E-Mail an die Geschäftsstelle senden

Alternativ kannst Du unser Kontaktformular nutzen. Weitere Kontaktmöglichkeiten findest Du auch auf der Seite der Geschäftsstelle.

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