Der Geschäftsführende Vorstand steuert die Angelegenheiten des Vereins und trifft die erforderlichen Entscheidungen für dessen laufende Arbeit und weitere Entwicklung.
Nach unserer Vereinssatzung wirken im Geschäftsführenden Vorstand sowohl Mitglieder mit Vertretungsbefugnis nach § 26 BGB als auch Beisitzerinnen und Beisitzer ohne Vertretungsbefugnis mit.
St. Martinus Nottuln
Vertretungsregelung Jeweils zwei Mitglieder vertreten Grün-Weiß Nottuln gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam.
Mitwirkung im Vorstand Die Beisitzerinnen und Beisitzer gehören dem Geschäftsführenden Vorstand an, besitzen jedoch keine Vertretungsbefugnis nach § 26 BGB.
Bereits am vergangenen Sonntag saß ein Nottulner Übungsleiter schon nicht mehr beim Westfalenligisten auf der Trainerbank. Das allerdings aus guten Gründen: Nach persönlichen Veränderungen heuerte er bei einem Bezirksligisten an.
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Auch in diesem Jahr lockt der Nottulner Stiftslauf wieder zahlreiche Laufbegeisterte an den Start. Bei der 18. Auflage sind jedoch auch Neuerungen geplant. Alle Infos über das anstehende Highlight gibt es vorab im Überblick.
mehr »Mit einer konzentrierten Leistung und Treffern zur richtigen Zeit erledigte GW Nottuln seine Pflichtaufgabe gegen Delbrück. Zusätzlich gab der Heimsieg frisches Selbstvertrauen.
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